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Archiv 2009 / 2010 - Aktuelle Hinweise, Informationen und Einladungen der Siedlergemeinschaft Neuschönningstedt in den Jahren 2009 und 2010
Öffentliche Information 22.02.2011
Aktuelle Hinweise, Informationen und Einladungen der Siedlergemeinschaft Neuschönningstedt im Jahre 2010
Öffentliche Information vom 12.12.2010:
Bericht von der Zweckverbands- Versammlung 08.12.2010
Am 08.12.2010 fand um 18 Uhr die Zweckverbandsvertreter-Versammlung in Barsbüttel statt.
Auf dieser Versammlung sollte eigentlich entschieden werden, ob die Grundstücksanschlusskanäle (Regen- und Schmutzwasserkanäle von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze) wie bislang von den jeweiligen Anliegern zu bezahlen sind oder ob die Kosten auf die Allgemeinheit (Gebühren) umgelegt werden, so wie es beim Stadtbetrieb in „Altreinbek“ Praxis ist. Trotz widrigem Winterwetter haben sich zahlreiche Neuschönningstedter auf den Weg nach Barsbüttel gemacht, um zu unterstreichen, dass die Anlieger die Kanäle auf öffentlichem Grund nicht bezahlen wollen. Doch der Tagesordnungspunkt wurde auf Bitten des Reinbeker Bürgermeisters Bärendorf abgesetzt, weil die Bürgermeister keine Zeit gefunden hatten, miteinander darüber zu sprechen. Nun steht das Thema im Sommer bei der nächsten Zweckverbandsversammlung wieder auf der Tagesordnung (dann in Glinde oder Neuschönningstedt). Es hat zumindest beim Bürgermeister von Barsbüttel erheblich Eindruck gemacht, dass so viele Neuschönningstedter trotz Schnee nun schon zum wiederholten Male zu den Versammlungen kommen! In der Einwohnerfragestunde wurden noch einige Dinge zu den Baustellen angesprochen: Schlaglöcher, Beschilderungen u.ä. und es lag eine schriftliche Anfrage der Interessengemeinschaft Rosenweg vor. Während der Sitzung wurde von Herrn Klatt (Verbandsvorsteher) bestätigt, dass die Möllner Landstraße noch nicht im Jahr 2011 angefangen wird, sondern frühestens im Jahr 2012.
Wann die Baumaßnahmen am Oher Weg, Op den Stüben, Stettiner Straße und Nebenstraßen abgeschlossen sein werden, wurde oder konnte nicht beantwortet werden, trotz mehrfacher Nachfragen !!!
Öffentliche Information vom 07.07.2010:
Straßenbaumaßnahmen Möllner Landstraße und Am Haidkrug: Bau- und Planungs-Ausschuss vertagt Entscheidung über Bauprogramm!
Der Bau- und Planungs-Ausschuss (BPA) der Stadt Reinbek sollte eigentlich am 06.07.2010 gemäß der Sitzungsvorlage 2010/60/027 vom 21.06.2010 das endgültige Bauprogramm für die Straßenbaumaßnahme beschließen.
Zum “vorläufigen” Bauprogramm von Anfang 2010 hatten die Anlieger Gelegenheit erhalten, Stellungnahmen schriftlich einzureichen. Diese Stellungnahmen mehrerer Anlieger sind in einer Anlage zur Sitzungsvorlage veröffentlicht und den Ausschuss-Mitgliedern bekannt gegeben worden. Die Verwaltungs-Vorlage zum endgültigen Bauprogramm unterscheidet sich kaum von dem vorläufigen Bauprogramm. Die Stellungnahmen und Vorschläge der Anlieger erachtet die Verwaltung offenbar als nicht entscheidungsrelevant!
In der Sitzung am 06.07.2010 monierte Ausschuss-Mitglied Heinrich Dierking (Forum21-Fraktion) die mangelhaften und fehlenden Aussagen zum konkreten Bauablauf, zur Betroffenheit von privaten und öffentlichen Grundflächen, zur genauen Lage der vom Zweckverband Südstormarn vorgesehenen Regenwasser-Grundstücksanschlusskanäle sowie zum Schutz der zahlreichen markanten Straßenbäume. H. Dierking beantragte u.a. mit dem Hinweis auf den äußerst schleppenden Baufortschritt beim Straßenbau in der Königsberger Straße sowie im Kirschenweg, die Entscheidung über das Bauprogramm solange zu vertagen, bis konkrete Planaussagen erarbeitet und vorgestellt worden sind sowie Abstimmungen mit den Unternehmen der Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser usw.) erfolgt sind. Damit solle auch gewährleistet werden, dass die Belastungen und möglichen wirtschaftlichen Nachteile für Anlieger und Einzelhändler, Apotheke und Tankstelle an der Möllner Landstraße abschätzbar sind und weitgehend minimiert oder gar ausgeschlossen werden.
Dies überzeugte die übrigen Ausschuss-Mitglieder. Einstimmig beschloss der BPA mit allen 11 Stimmen den von H. Dierking vorgelegten Antrag:
“Die Beschlussfassung zum vorgelegten Bauprogramm wird vertagt und erfolgt erst dann, wenn folgende Plan-Unterlagen von Stadt und Zweckverband Südstormarn zur Verfügung gestellt worden sind: 1. Baudurchführungsplan, aus dem eindeutig ablesbar ist, in welchen Bauabschnitten die Baumaßnahme durchgeführt und welche Grundstücke / Anliegerzufahrten in welcher Kalenderwoche 2011/2012 durch die Baumaßnahme betroffen werden.
2. Detailplan mit Darstellung der von der Baumaßnahme betroffenen Straßenbäume an der Möllner Landstraße und im Ebereschenweg sowie Darstellung der erforderlichen Schutz-maßnahmen zur dauerhaften Erhaltung dieser Bäume (Wurzelbereich, Stamm, Kronen).
3. Detailplan mit Darstellung der von der Baumaßnahme (Straßen-RW-Kanal, RW-Grundstück-Anschlusskanäle, SW-Grundstücks-Anschlusskanäle, Bus-Haltebuchten) betroffenen Flächen nördliche Fahrbahn, nördlicher Radweg, Fußweg und Grünstreifen südlicher Radgehweg und Grünstreifen, südlicher Straßengraben.
4. endgültige Abstimmung der Baumaßnahme hinsichtlich Flächen und zeitlicher Durchführung mit den für Wasserleitung, Gas- und Stromversorgung sowie Telekommunikation zuständigen Unternehmen. “
Dieser Beschluss schließt auch das vorgesehene Bauprogramm für die Anliegerstraße “Am Haidkrug” mit ein. Auch diese Planunterlagen sind nachzuarbeiten und zu konkretisieren!
Öffentliche Information vom 19.06.2010:
„Dichtheitsprüfung“ bislang nicht rechtsverbindlich !! Zuständigkeit weiterhin ungeklärt!
Der Städteverband Schleswig-Holstein hat unlängst in seinem Rundschreiben 56/2010 klargestellt: Bislang ist die DIN 1986 Teil 30 (sogenannte „Dichtheitsprüfung“ der privaten Abwasser-Hausanschlussleitung) noch nicht rechtsverbindlich!
Zwar hat der Landtag im Frühjahr 2010 eine Novellierung des Landeswassergesetzes vorgenommen, aber auch hiermit diese DIN-Norm nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik rechtsverbindlich eingeführt.
DIN-Normen gelten zwar als anerkannte Regeln der Technik. Ihre Beachtung und Umsetzung durch die Grundeigentümer ist jedoch so lange nicht rechtsverbindlich, wie eine Einführung per Gesetz (Anmerkung: ist durch die Novellierung des Landeswassergesetzes nicht erfolgt!), Rechtsverordnung, Erlass oder Bekanntmachung nicht erfolgt ist.
Für Schleswig-Holstein steht eine Einführung durch die Landesregierung als oberste Wasserbehörde immer noch aus. Das zuständige Umwelt-Ministerium will in Kürze durch die Bekanntmachung eines Erlasses die DIN 1986 Teil 30 rechtsverbindlich einführen!
Erst dann kann es mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie losgehen – allerdings ist bis heute nicht geklärt, welche Behörde für die Aufforderung an die Grundeigentümer zuständig ist! Der Städteverband S-H mutmaßt, dass wahrscheinlich erst durch Gerichte zu klären ist, ob die Gemeinde, der Abwasserverband oder ob die Wasserbehörde für die Aufforderung an die Grundeigentümer zuständig ist.
Der Zweckverband Südstormarn drängte bereits mit seinem ultimativen Aufforderungsschreiben vom März 2009 und seitdem mehrfach wieder die Grundeigentümer im Wasserschutzgebiet Glinde dazu, „endlich“ die sog. Dichtheitsprüfung gemäß der DIN 1986 Teil 30 für die privaten Grundstücks-Abwasserrohre durchzuführen.
Da diese DIN-Norm bis heute nicht rechtsverbindlich ist und der Zweckverband ggf. überhaupt nicht zuständig ist, sind sämtliche Schreiben und Fristsetzungen des Zweckverbandes als nichtig und substanzlos zu betrachten!
Wir bleiben also bei unserer Empfehlung vom 29.03.2009:
Ruhe bewahren! Keine Aufträge erteilen! Rechtsverbindlichkeit & Klärung der Zuständigkeit abwarten!
Bericht von unserer Busausfahrt 2010
Am Sonntag, den 20. Juni 2010 haben wir unsere diesjährige ganztägige Busausfahrt durchgeführt.
Vormittags erkundeten wir die Halbinsel Holnis, die neben der Insel Sylt den nördlichste Punkt von Schleswig-Holstein darstellt. Vom Endpunkt der Straße führte uns bei sehr schönem Sommerwetter ein gut begehbarer, landschaftlich interessanter Fußweg durch das nördliche Steilufer zum Uferstrand der Flensburger Förde hinab. Nach dem Mittagessen besichtigten wir das Schloss Glücksburg und später dann den Schloss-Park sowie das Rosarium (viele der Rosen blühten jetzt natürlich noch nicht). Bei der Stadtrundfahrt durch Flensburg gab es dann allerdings ein heftiges Regenschauer. Das werden wir uns noch einmal bei besserem Wetter anschauen...
Unsere Empfehlung:
Widerspruch gegen “Google Street View” einlegen! (17. Mai 2010)
Seit Juli 2008 lässt das Unternehmen Google in Deutschland mit Kamerafahrzeugen Bilder für sein Angebot „Street View“ aufnehmen. Speziell ausgerüstete Autos fahren öffentliche Straßen ab und machen Digitalfotos aus verschiedenen Perspektiven aus einer maximalen Höhe von 2,50 Meter. Die Bilder werden gespeichert und nach einer Bearbeitung sollen die Einzelaufnahmen technisch so verknüpft werden, dass bei der Darstellung im Internet ein möglichst lückenloses Bild einer Straße entsteht.
Es sind Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse möglich, den abgebildeten Gebäudeansichten können ohne großen Aufwand die jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden. Mit dem „Blick über den Gartenzaun“ ist zudem die Privatsphäre vieler erheblich beeinträchtigt.
Sowohl die Verbraucherzentrale S.-H. als auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz S.-H. empfehlen, Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Fotos im Internet einzulegen. Noch in diesem Jahr sollen die Bilder veröffentlicht werden!
Widerspruch kann nur jeder Eigentümer / Mieter selbst einlegen, ein Musterbrief den Jeder mit seinen eigenen Daten ausgefüllt zu Google senden kann (Kopie für die eigenen Unterlagen nicht vergessen!) ist hier aus dem Internet herunter zu laden: WiderspruchGoogleStreetView2010 .
Weitere Informationen auch unter www.datenschutzzentrale.de oder www.verbraucherzentrale-sh.de
Bericht von unserer Jahreshauptversammlung am 27.02.2010
Fast 100 Mitglieder trafen sich am Sonnabend- Nachmittag zur diesjährigen Jahreshauptversammlung, bei der wir auch unser langjähriges Mitglied Herrn Karl Meißner (Ehrenbürger der Stadt Reinbek, vormals Bürgervorsteher der Gemeinde Schönningstedt-Ohe) herzlich begrüßen konnten.
Wir hatten die Feuerwehr Ohe zu uns eingeladen: Wehrführer O. Selke sowie die Herrren Papke und Szymanski informierten mit Videos über die Gefahr von Zimmer- und Wohnungsbränden, über deren sehr schnelle Ausbreitung sowie über Einsatzweise und Funktion der ab 2011 vorgeschriebenen Rauchwarnmelder. Der sachkundige Vortrag ist mit großem Interesse aufgenommen worden.
Wir bereiten derzeit in Zusammenarbeit mit der Ortswehr Ohe eine Sammelbestellung von zertifizierten und funktionstüchtigen Rauchwarnmeldern vor. Dazu in Kürze mehr.
Im offiziellen Teil erstatteten Vorsitzende und Kassenführer den Jahres- und Finanzbericht für 2009 und erläuterten die erfolgreichen Aktivitäten. Zur Zeit gehören über 190 Mitgliedsfamilien der Gemeinschaft an! Die Versammlung erteilte daraufhin dem Vorstand einstimmig die Entlastung für das vergangene Jahr und beschloss den Haushaltsplan 2010.
Bei den anstehenden Vorstandswahlen sind Heidrun Tacke (Vorsitzende), Günther Deske (Kassenführer), Christine Deske (Schriftführer) und Paul Hinrichs (Beisitzer) einstimmig in ihren Funktionen bestätigt worden. Mit Blumenpräsenten und Ehrennadeln dankte die Versammlung Karl Meißner (50 Jahre), Ulla & Henry Kehr (50 Jahre) und Ida Leske (40 Jahre) für die langjährige Mitgliedstreue. Ebenfalls lobende Erwähnung fand, dass Paul Hinrichs nunmehr 25 Jahre (!!) und H. Tacke 20 Jahre im Vorstand ehrenamtlich mitarbeiten.
Mit Berichten zur Homepage „unser-neuschoenningstedt“, zum Stand der Sielbau- und Straßenbauarbeiten im Stadtteil, zu den Gesprächen mit dem Rathaus und zur bislang immer noch nicht erfolgten rechtlichen Einführung der Dichtheitsprüfungs-Richtlinie in S-H – hier gilt weiterhin unsere Empfehlung: Ruhe bewahren! Entscheidungen abwarten! – sowie zu den kommenden Veranstaltungen endete die Versammlung.
Stellungnahme 10.02.2010 zum vorläufigen Bauprogramm “Möllner Landstraße”
Hier kann der Entwurf einer Stellungnahme zum vorläufigen Bauprogramm der Stadt Reinbek zur “Möllner Landstraße” hochgeladen oder eingesehen werden im word.doc-Format bzw. im pdf-Format.
Gemäß der städtischen Anliegerinformation vom 21.01.2010 gewährt die Stadt Reinbek Frist bis zum 15.02.2010 zum Vorbringen einer Stellungnahme. (Diese Frist kann aber keine Ausschlussfrist sein!) Diese Stellungnahme sollte man dem Rathaus zusenden oder direkt im Rathaus abgeben (vorher eine Kopie fertigen!).
Gemeinsamer Protest - Unterschriftenlisten liegen aus!
Der “Gemeinsame Protest” gegen die Zahlung des Regenwasser-Grundstücksanschlusskanals sowie gegen die Zahlung der Sanierungskosten des Schmutzwasser-Grundstücksanschlusskanals ist mittlerweile von über 400 Grundstückseigentümern aus dem Stadtteil Neuschönningstedt unterzeichnet worden.
Jetzt haben auch die Anlieger der Möllner Landstraße (“Mö”) Gelegenheit, sich diesem Gemeinsamen Protest anzuschließen.
Zur Zeit liegen zur Unterzeichnung Unterschriftenlisten dieses “Gemeinsamen Protestes” in der Drogerie Winckler (Mö-Nr. 3) und in der Tankstelle Wächter (Mö-Nr. 19) aus.
Siehe hierzu auch den Info-Brief vom 08.02.1010.
Neuschönningstedter Kappenfest
Wir veranstalten am Sonnabend, den 13. Februar 2010, im Festsaal der Begegnungsstätte Querweg 13 unser alljährliches Tanzvergnügen zum Karneval.
Karten sind im Vorverkauf unter Tel. 040-7110216 und an der Abendkasse am 13.02.2010 erhältlich. Einlass 19.30 Uhr, Beginn 20.00 Uhr.
Stellungnahme zur Postwurfsendung des Zweckverbandes Südstormarn “im Januar 2010”
Mit einer unpersönlichen Postwurfsendung an die „gebühren-pflichtigen Anlieger“ hat sich unser Abwasserbeseitigungsverband „im Januar 2010“ mal wieder gemeldet.
Mit dieser sogenannten „freiwilligen Dienstleistung“ will der Ver-band daran „freundlich erinnern“, dass Anlieger die „Untersuchungsberichte“ der Dichtheitsprüfungen kurzfristig beim Zweckverband einreichen sollen.
Leider informiert der Zweckverband nicht über folgendes:
•Im März 2010 soll das Wassergesetz S-H novelliert werden. •Dann erst – „voraussichtlich im März 2010“ – wird die DIN zur Dichtheitsprüfung in S-H rechtlich „eingeführt“ werden! •Bis Mitte 2010 will das zuständige Landes-Ministerium ein „Umsetzungsprogramm“ als Hilfestellung für die Kommunen & Zweckverbände erarbeitet haben!
Unser Fazit: 1.)sind Rechtsgrundlage und Zuständigkeiten durch die Landes-regierung noch nicht geklärt ! 2.)hat die Verbandsversammlung eine Verlängerung der Frist im Wasserschutzgebiet bis zum 31.10.2010 beschlossen !
Es gibt also keinen Grund, sich vom Zweckverband unter Termindruck setzen zu lassen !!!
Wir empfehlen weiterhin: Ruhe bewahren! Keine Aufträge erteilen! Abschließende Regelungen aus Kiel abwarten!
Und wir kümmern uns weiterhin um praktikable und kosten-günstige Lösungen für die Anlieger. (Reinbek, 01.02.2010)
Info-Veranstaltung der Siedlergemeinschaft am 08. Februar 2010 zur “Möllner Landstraße”
Wir laden ein in den Festsaal der Begegnungsstätte Querweg 13, 21465 Reinbek, Beginn 19.30 Uhr. In unserer Informationsveranstaltung werden wir über das vorläufige Bauprogramm, über die uns bekannten Inhalte der Planungen des Zweckverbandes Südstormarn und die bisherigen Erfahrungen der Anlieger in der “Weißen Siedlung” und in der “Roten Siedlung” mit der Sielplanung des Zweckverbandes und der Straßenbau-Planung der Stadt Reinbek informieren.
Informationen zum vorläufigen Bauprogramm “Möllner Landstraße”
In einer Veranstaltung am 14.12.2009 informierte das Reinbeker Rathaus über das sogenannte vorläufige Bauprogramm für den Straßenbau in der Möllner Landstraße.
Seit dem 25.01.2010 sind die Rathaus-Unterlagen im Internet veröffentlicht.
Sie bestehen aus der “Anliegerinformation”, aus der Karte des “Abrechnungsgebietes” sowie der hierzu geltenden Legende, weiterhin aus der Sielplanung des Zweckverbandes Südstormarn - dargestellt in den Karten West und Ost sowie aus den Detailentwürfen für die Neuplanung der Bushaltestellen Ebereschenweg-Süd, Schröder-Siedlung-Nord und Schröder-Siedlung-Süd.
Das Rathaus gewährt den Anliegern eine Frist bis zum 15. Februar 2010 für die Einreichung von Stellungnahmen zu diesem Bauprogramm.
Das endgültige Bauprogramm wird anschließend vom Rathaus erarbeitet und durch den städtischen Bau- und Planungs-Ausschuss verbindlich beschlossen.
Aktuelle Hinweise, Informationen und Einladungen der Siedlergemeinschaft Neuschönningstedt im Jahre 2009
Heidrun Tacke vom Ministerpräsidenten geehrt- Verleihung der “Ehrennadel S-H”!
Am Freitag, den 04.12.2009, ist unserer Kreisvorsitzenden Heidrun Tacke eine hohe Ehrung zuteil geworden: H. Tacke wurde die Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein verliehen.
In einer Feierstunde im Landeskulturzentrum Salzau erhielt sie mit weiteren 30 Bürgerinnen und Bürgern diese hohe Auszeichnung aus der Hand des Landesministers Dr. Garg in Vertretung von MP Carstensen.
In der offiziellen Begründung schreibt der Ministerpräsident:
"Heidrun Tacke engagiert sich seit über zwei Jahrzehnten in der Siedlergemeinschaft Reinbek sowie auf Kreisebene.
Nachdem sie zunächst stellvertretende Vorsitzende war, übernahm sie 1992 den Vorsitz der Siedlergemeinschaft. Es ist ihrem Engagement zu verdanken, dass die Mitgliederzahlen gesteigert werden konnten und ein reges Gemeinschaftsleben stattfindet. Über das Jahr vereilt organisiert sie mehrere Veranstaltungen sowie Ausflüge.
Die Erlöse des jährlichen Wohltätigkeitskindersommerfestes kommen einer gemeinnützigen Einrichtung in Reinbek zugute.
Darüber hinaus veranstaltet Heidrun Tacke Aktionen zum Baumschutz und zur ökologischen Schädlingsbekämpfung.
Heidrun Tacke wurde 1996 Vorsitzende des Kreisverbandes Stormarn des Siedlerbundes, dem heutigen Verband Wohneigentum und engagiert sich auch hier über die Maßen hinaus. Sie hat unter anderen ein Programm zur Förderung ehrenamtlicher Arbeit in den Siedlergemeinschaften aufgelegt.
Darüber hinaus ist Heidrun Tacke seit 1994 in der Kommunalpolitik aktiv und seit 2003 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Reinbek." (Schreiben des Ministerpräsidenten S-H vom 23.11.2009)
“Wir freuen uns mit Heidrun Tacke über diese hohe Auszeichnung und sehen darin auch eine Wertschätzung ihrer überaus engagierten und erfolgreichen ehrenamtlichen Tätigkeit für unseren Verband und unser Gemeinwesen.
Trotz der - bis zum Rand mit Beruf und Ehrenamt ausgefüllten Zeit - hat Heidrun Tacke für Jeden ein offenes Ohr. Sie hört zu, berät und hilft - wenn es nötig und möglich ist. Das macht sie für Alle so liebenswert!”
Hanne Preuhs, Königsberger Weg 2, 22885 Barsbüttel, Ehren-Kreisvorsitzende Stormarn im VWSH Regina Fleckenstein, Grenzweg 2b, 21465 Reinbek, stellv. Kreisvorsitzende Stormarn im VWSH
Straßenbau und Sielbau in Neuschönningstedt
Im Stadtteil Neuschönningstedt führen der Zweckverband Südstormarn und die Stadt Reinbek umfangreiche Bauarbeiten durch:
Der Zweckverband Südstormarn baut ab 2007 in den Straßen Haidkrugchaussee, Oher Weg, Königsberger Straße, Kolberger Straße, Querweg, Kirschenweg, Rosenweg, Op den Stüben, Stettiner Straße, Samlandweg, Masurenweg, Schweriner Weg einen Regenwasserkanal in den Straßen sowie sog. Regenwasser-Grundstücksanschlusskanäle und saniert bei dieser Baumaßnahme gleichzeitig - soweit erforderlich - den (öffentlichen) Schmutzwasserkanal in der Straße und die Grundstücksanschlusskanäle.
Die Stadt Reinbek betreibt eine Erneuerung der Straßen in folge des Sielbaus.
In mehreren Veranstaltungen werden die betroffenen Grundstückseigentümer über die geplanten “beitragspflichtigen” Straßenausbaumaßnahmen (genau: “Erneuerung” der Straßen) und die daraus resultierenden Straßenkostenbeiträge für die Anlieger informiert:
- 07.09.2009: Oher Weg
- 24.09.2009: Op den Stüben & Stettiner Straße
- 16.11.2009: Masurenweg, Samlandweg, Schweriner Weg
- 14.12.2009: Möllner Landstraße.
Wir informieren unter “Neuschönningstedt” über die “Regenwassersiele” und den “Straßenbau” in unserem Stadtteil.
Informierung der Öffentlichkeit über unseren Protest - Pressegespräch am 20.10.2009
In einem Gespräch informierte H. Tacke in Begleitung von mehreren Vorständlern, “Aktivisten” und Mitgliedern die örtlichen Medienvertreter über Anlass, Umfang und Ziel unserer Unterschriften-Aktion. Besonders stolz sind wir, da fast 100% der Anlieger-Familien aus den betroffenen Straßen den Protest unterstützen!
Näheres kann der Presseinformation “Anliegerfamilien setzen sich zur Wehr” vom 20.10.2009 entnommen werden.
Bereits in ihren Ausgaben am 21.10.2009 berichten die Bergedorfer Zeitung und das Hamburger Abendblatt / Beilage Stormarn über unsere Aktion.
Die Unterschriften-Liste ist mit Stand 19.10.2009 - insgesamt 42 Blatt mit 322 unterzeichnenden Eigentümern / Miteigentümern von 257 Grundstücken - am 20.10.2009 dem Zweckverband Südstormarn in der Geschäftsstelle Berliner Straße 10, 21509 Glinde übergeben worden.
Protest gegen die Kostenüberwälzung der (nicht gewollten) Regenwasser-Anschlusskanäle und der Sanierung der Schmutzwasser-Anschlusskanäle
Mitglieder der Siedlergemeinschaft haben Anfang Oktober 2009 insgesamt (Stand: 19.10.2009) 322 Unterschriften der Eigentümer / Miteigentümer von 257 Grundstücken in den aktuell oder in Kürze durch Baumaßnahmen massiv betroffenen Straßen Kirschenweg, Kolberger Straße, Oher Weg, Op den Stüben, Masurenweg, Querweg, Rosenweg, Samlandweg, Schweriner Weg und Stettiner Straße gesammelt.
Die Anliegerfamilien unterstützen folgenden Protest und folgende Forderungen:
“An: Zweckverband Südstormarn Berliner Str. 10 21509 Glinde
Sehr geehrter Herr Sacher! Sehr geehrter Herr Klatt!
Wir Unterzeichner protestieren als Eigentümer von Grundstücken im Stadtteil Neuschönningstedt gegen die uns auferlegte Zahlung des Regenwasser-Grundstücksanschlusskanals und der Sanierungskosten des Schmutzwasser-Grundstücksanschlusskanals!
Wir fordern von der Zwecksverbands-Versammlung, die Satzung entsprechend zu ändern oder zu ergänzen, so dass uns Anliegern keine Kosten berechnet werden.
Wir werden Zahlungen weder für den von uns nicht gewollten Regenwasser-Anschlusskanal noch für die Sanierung des Schmutzwasser-Anschlusskanals leis-ten. Erfolgte Zahlungen stellen wir unter den Vorbehalt der späteren Rückforderung.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum wir, die wir auf unseren Grund-stücken zulässig und im Einklang mit den Zielen des Umwelt- und Grundwasser-Schutzes Niederschlagswasser sammeln, versickern oder über die belebte Bodenzone versickern oder verwerten, für einen Regenwasser-Grundstücksanschlusskanal zahlen sollen, den wir nicht nutzen wollen!
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum wir die Sanierung schadhafter Schmutzwasser-Grundstücksanschlusskanäle bezahlen sollen, deren Be-schädigungen wir nicht zu verantworten haben und deren mögliche Be-schädigungen wir nicht verhindern können: Diese Anschlusskanäle verlaufen überwiegend auf öffentlicher Straßen- und Weg-Fläche und entziehen sich somit unserer Kontrolle, Einflussnahme und Vorsorge.
Wir erwarten Ihre schriftliche Äußerung auf unseren Protest. Reinbek 01.10.2009
Wer diesen Protest ebenfalls unterstützt / unterstützen will, kann entsprechende Vordrucke bei H. Tacke nach telef. Voranmeldung (7110216) unterzeichnen.
Oder einfach den Protest-Vordruck hier abrufen, ausfüllen, auch gern mit Nachbarn und Freunden ausfüllen und an H. Tacke weiterreichen.
Stellungnahme der Siedlergemeinschaft vom 14.10.2009
Die Siedlergemeinschaft hat am 15.10.2009 folgende Stellungnahme zum vorläufigen Bauprogramm “Op den Stüben” und “Stettiner Straße” im Rathaus eingereicht. Der Stellungnahme sind eine kritische Würdigung der vorgesehenen “Abrechnungsgebiete” (Anlage “Sonderbare “Abrechnungsgebiete” missachten den einheitlichen Charakter von “Op den Stüben””) sowie das Anlieger-Schreiben vom 10.09.2008 “Anlieger fordern Unterhaltung unserer Straßen” und der von 149 Anlieger- und Grundeigentümer-Familien unterzeichnete “Appell” vom 01.10.2008 beigefügt.
Der von der Stadtverwaltung vorgegebene Termin 16.10.2009 ist sicher kein Ausschlusstermin. Wer im Urlaub oder anderweitig abwesend oder beruflich oder sonst wie verhindert gewesen ist, sollte auch nach dem 16.10.2009 eine Stellungnahme zur für die Anlieger sehr teuren Straßenbaumaßnahme einreichen.
Informationen zum vorl. Bauprogramm ”Op den Stüben” und “Stettiner Straße”
Das Reinbeker Rathaus hat auf einer Informationsveranstaltung am 24.09.2009 die betroffenen Anlieger über die städtischen Pläne zur Straßenbaumaßnahme “Op den Stüben” und “Stettiner Straße” informiert.
Seit dem 28.09.2009 ist eine schriftliche Anliegerinformation verfügbar und zwar jeweils getrennt für die vom Rathaus abgegrenzten beitragsrechtlichen “Abrechnungsgebiete”:
“Anliegerinformation Op den Stüben-West” , “Anliegerinformation Op den Stüben-Ost/Stettiner Str.” , “Anliegerinformation Op den Stüben-Nord” ,
jeweils vom 24.09.2009”.
Die “Abrechnungsgebiete” missachten den städtebaulich-architektonischen Zusammenhang und die typische Eigenart des Wohngebietes “Op den Stüben” und sind sonderbar abgegrenzt: “West”, “Ost/Stettiner Str.”, “Nord”.
Fristverlängerung für “Oher Weg”
Anlässlich unserer Informationsveranstaltung am 21.09.2009 haben wir ja festgestellt, dass die städtischen Pläne zum Ausbau des Oher Weges nicht - wie in der “Anliegerinformation der Stadt Reinbek vom 08.09.2009” zugesagt - in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt gewesen sind.
Unsere schriftliche Intervention per Fax bei der Stadt Reinbek am 22.09.2009 mit unserem Antrag auf Fristverlängerung bis zum 09.10.2009 ist erfolgreich gewesen!
Heidrun Tacke:
“Ich empfehle Ihnen, sich schriftlich zur vorgesehenen Baumaßnahme zu äußern. Nach meiner Erfahrung interpretieren Verwaltung und Politik nicht erfolgte Stellungnahmen als Zustimmung zur Bau-Maßnahme!
Mehrere Anlieger haben mir zwischenzeitlich ihre Vorschläge, Bedenken und Anregungen vorgetragen und gebeten, ein Schreiben zu entwerfen. Ich habe daher in dem beigefügten Muster-Schreiben diese Vorschläge und Anregungen aufgeführt.
Sie können dieses Muster-Schreiben direkt durch Einfügung Ihrer Anschrift und mit Ihrer Unterschrift versehen als Ihre Stellungnahme verwenden und im Rathaus einreichen. Sie können dieses Muster-Schreiben auch gern ergänzen oder Teile, die Sie nicht vorbringen wollen, einfach streichen.
Es ist auch durchaus möglich, eine 2. schriftliche Stellungnahme einzureichen, wenn Ihnen später noch etwas einfällt.”
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Entwurf einer Anlieger-Stellungnahme zum Oher Weg:
Hier kann das Muster-Schreiben Entwurf einer Stellungnahme zum Straßenbau Oher Weg (pdf-Format) abgerufen werden. hier als doc-Datei
Stefan Morgenstern hat in einem Flyer eine durchaus nachvollziehbare Sicht als Anlieger des “Oher Weges” formuliert und erwartet durch eine Fahrbahnverengung u. a. deutlich ruhigere Verkehrsverhältnisse auf der “Hauptverkehrsstraße Oher Weg”.
Info-Veranstaltung der Siedlergemeinschaft am 21. September 2009
In unserer Informationsveranstaltung am Montag den 21. September 2009 informierten wir die ca. 90 teilnehmenden Anliegerfamilien - vorzugsweise aus den Straßen Oher Weg, Op den Stüben, Stettiner Straße, Masurenweg, Schweriner Weg und Samlandweg - über das “vorläufige Ausbauprogramm” der Stadt Reinbek für diese Straßen sowie die vom Zweckverband Südstormarn während dieser Baumaßnahme durchgeführten Maßnahmen unter dem Tenor “Wer macht was - und wer bezahlt das?”
Bei der Baumaßnahme “Oher Weg” gilt:
- Straßenerneuerung: Verantwortlich Stadt Reinbek; Kostenaufteilung zwischen Zweckverband Südstormarn (ca. 200.200 Euro), Stadt Reinbek (ca. 470.000 Euro “beitragsfähige Kosten sowie 50.100 Euro “nicht beitragsfähige” Kosten), Anlieger (ca. 261.000 Euro). In der “Anliegerinformation der Stadt Reinbek vom 08.09.2009” hat das Rathaus folgende Zirka-Kostenbeiträge beispielhaft dargestellt:
- der Beitragssatz (Beitragsanteil je Quadratmeter “beitragsfähige Grundstücksfläche”) wird bei dem ermittelten Abrechnungsgebiet und ca. 261.000 Euro Anlieger-Beitragsanteil mit ca. 3,63 Euro angegeben.
- Anlieger-Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 62 (nördliche Seite Oher Weg): bei 1.000 qm....ca. 3.630 Euro.
- Anlieger-Grundstück liegt im sog. unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch: bei 1.000 qm....ca. 3.630 Euro.
- Anlieger-Grundstück liegt nicht mit der gesamten Fläche im sog. “unbeplanten Innenbereich” nach § 34 Baugesetzbuch, hier wird eine tiefenmäßige Begrenzung festgelegt: bis 50 m Tiefe Nutzungsfaktor 1,0, die übrige Fläche wird mit dem Nutzungsfaktor 0,05 berechnet. Somit bei z. B. 700 qm bis 50 m Tiefe und weiteren 300 qm darüber hinaus gehende Fläche .... ca. 2.595 Euro.
- Die Anlieger-Grundstücke Flurstücke 5/45, 2/18 und 2/19 ordnet das Rathaus dem sogenannten “baulichen Außenbereich” nach § 35 Baugesetzbuch zu. Bei 1.000 qm Grundstück mit 100 qm bebaute Fläche mit eingeschossiger Bebauung.....ca. 1.980 Euro.
- Für die Eckgrundstücke gilt die sog. “Eckgrundstücks-Regel” der Reinbeker Ausbausatzung. Diese werden mit 2/3 des Beitragssatzes belastet!
- Regenwasser-Straßenkanal: verantwortlich Zweckverband Südstormarn, der auch die gesamten Kosten trägt. Diese werden allerdings über die Abwassergebühren auf die “Zweckverbands”-Bürger “abgewälzt”.
- Regenwasser-Grundstücksanschlusskanal: verantwortlich Zweckverband Südstormarn; die Kosten (ca. 500 Euro je laufenden Meter vom Straßenkanal bis auf das Anlieger-Grundstück) werden dem Anlieger berechnet! Je nach Lage und Entfernung des Grundstücks zum Straßenkanal bedeutet dies zum Beispiel: Bei 3 Meter Länge also 1.500 Euro, bei 5 Meter Länge somit 2.500 Euro!
- Schmutzwasser-Straßenkanal: verantwortlich Zweckverband Südstormarn, der im Rahmen der Baumaßnahme schadhafte Rohre des in den 1960er Jahren errichteten Straßenkanals erneuert; Kosten trägt der Zweckverband Südstormarn, der sich über die Abwassergebühren und Kredite finanziert.
- Schmutzwasser-Grundstücksanschlusskanal: verantwortlich Zweckverband Südstormarn, der schadhafte Kanäle im Rahmen der Baumaßnahme erneuert und die Kosten (ca. 500 Euro je laufenden Meter schadhafter Grundstücksanschlusskanal) dem Anlieger in Rechnung stellt. Je nach Lage und Entfernung des Grundstücks zum Straßenkanal bedeutet dies zum Beispiel: Bei 3 Meter Länge also 1.500 Euro, bei 5 Meter Länge somit 2.500 Euro!
Und die “Dichtheitsprüfung” nach DIN 1986 Teil 30 soll der Anlieger für die privaten Schmutzwasser-Leitungen vom Haus zum Übergabeschacht ebenfalls auf eigene Kosten durchführen. Aber hier gilt weiterhin: Ruhe bewahren! Keine Aufträge erteilen!
Mit unserem Informationsbrief vom 03.09.2009 informieren wir
- über neue Entwicklungen bei der Umsetzung der sog. “Dichtheitsprüfung” und wiederholen unsere Empfehlung: “Abwarten! Ruhe bewahren! Keine Aufträge erteilen!”.
- über ein uns erst jetzt bekanntgewordenes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Koblenz, das einem Anlieger Recht gegeben hatte: Tenor ”Wer den Regenwasserkanal nicht nutzen will, muss auch den Anschlusskanal an das eigene Grundstück nicht bezahlen.”
- über anlaufende Untersuchungen zur Beweissicherung an den Wohngebäuden bei den Baumaßnahmen (Sielbau, Straßenbau) in der “Weißen Siedlung”.
Zum Download: Infobrief 03.09.2009 (pdf-Format)
Mit unserem Informationsbrief vom 24.06.2009 informieren wir unter dem Titel “Ministerium veröffentlicht Handlungsempfehlung zur Dichtheitsprüfung” nach DIN 1986 Teil 30 über diese Veröffentlichung des Kieler Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) vom Juni 2009 und laden gleichzeitig zur Informationsveranstaltung am 02.07.2009, 19.30 Uhr, Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, 21465 Reinbek ein.
Zum Download: Infobrief 24.06.2009 (pdf-Format)
Zum Download: MLUR-Handlungsempfehlung Juni 2009 zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 (pdf-Format)
Mit unserem Informationsbrief vom 29.05.2009 informierten wir unter dem Titel “Zweckverband bestätigt unsere Auffassung: “Dichtheitsprüfung” weiterhin ungeklärt” über einen Zwischenstand und laden ein zu unserer Informationsveranstaltung am 17.06.2009, 19.30 Uhr, Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, 21465 Reinbek. Auf dieser von 120 Teilnehmern (!!) sehr gut besuchten Veranstaltung “Straßenbau und Sielbau in unserem Wohngebiet” referierte Herr Dr. Ernst Niemeier (Wentorf) über seine Ideen eines rein “steuerfinanzierten Straßenausbaus”.
Zum (bislang unentschiedenen) Stand der ministeriellen Entscheidung über die Umsetzung der Dichtheitsprüfungs-DIN 1986 Teil 30 lautet weiterhin unsere Empfehlung: “Ruhe bewahren! Keine Aufträge erteilen! Die Entscheidung der Kieler Landesregierung abwarten!”
Zum Download: Info-Brief 29.05.2009 (pdf-Format)
Familien-Wald-Spaziergang
Auf einem ca. 1,5-stündigen Spaziergang wollen wir
am Sonntag, den 17. Mai 2009
mit Kindern, Jugendlichen und Eltern den Frühlingswald in den Oher Tannen erkunden.
Zum Spaziergang in den Oher Tannen treffen wir uns auf dem Parkplatz am Waldfriedhof Neuschönningstedt (Zufahrt von der Haidkrugchaussee). Start wird sein um 14.30 Uhr.
Muttertags-Ausfahrt am 10.05.2009
Wir veranstalteten am Sonntag, den 10.05.2009, unsere traditionelle Familien-Fahrrad-Ausfahrt.
Nach dem Treff 09.45 Uhr vor der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, 21465 Reinbek sind wir mit 22 Teilnehmern pünktlich um 10.00 Uhr ab.
Die von Paul Hinrichs vorbereitete Radtour führte uns über die Eichenallee-Brücke über die K80 in den Norden der Stadt Glinde. Von dort folgten wir dem Radwanderweg auf der ehemaligen Kleinbahn-Trasse bis nach Stellau, von dort folgten wir der Stellauer Hauptstraße nach Stapelfeld. Nach einer kurzen Pause gings dann weiter über Braak und Birkenwiese zum Storchendorf Papendorf.
Dort gab es dann eine warme Suppe. Unsere beiden Vorsitzenden Heidrun Tacke und Erhard Heyn hatten Biertisch-Garnituren auf dem Dorfplatz aufgestellt.
Später dann über Rausdorf, Heinrichshof und Witzhave zur Bille, der wir bis Sachsenwaldau folgten. Nach einer Cafe-Pause im dortigen selbstverwalteten Cafe gings zurück nach Neuschönningstedt.
Unsere Stimmung auf dieser sehr gut organisierten Rad-Ausfahrt profitierte vom phantastisch-sonnigen Wetter und dem Blütenmeer von Raps (trotz der sonnig-warmen April-Witterung mit früh einsetzender Raps-Blüte war diese am 10.05.2009 noch in vollem Gange), Weißdorn, Wildkirsche. Einfach gelungen.
Mit unserem Informationsbrief vom 31.03.2009 informieren wir unter dem Titel “Achtung: “Dichtheitsprüfung” auf dem Prüfstand” über das vom Zweckverband Südstormarn “im März 2009” an alle Grundeigentümer im Wasserschutzgebiet Glinde adressierte Schreiben, mit dem der Zweckverband die Grundeigentümer aufforderte, “Private Abwasserleitungen sind im Wasserschutzgebiet Glinde bis ende 2009 auf Dichtheit zu untersuchen”. Daraufhin hatte die Delegiertenversammlung der Stormarner Siedlergemeinschaften im Verband Wohneigentum Siedlerbund S-H e.V. am 28.03.2009 in Braak einen Appell an die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen. Unsere Empfehlung an die durch das Aufforderungsschreiben des Zweckverbandes Südstormarn erheblich irritierten und von geschäftstüchtigen Firmen bereits bedrängten Grundeigentümer lautet: “Ruhe bewahren! Keine Aufträge erteilen! Die Entscheidung der Kieler Landesregierung abwarten!”
Zum Download: Infobrief 31.03.2009 (pdf-Format)
Zum Download: Berichterstattung 31.03.2009 “Grundeigentümer sind verunsichert” in der Bergedorfer Zeitung (pdf-Format)
Mit unserer Information vom 11.03.2009 wendeten wir uns an die Anlieger im Kirschenweg, Rosenweg und Querweg: Der Zweckverband Südstormarn hatte von den Anliegern mit “rechtsverbindlicher Unterschrift” Angaben zum gewünschten Standort des Regenwassersiel-Anschlusses auf ihrem Grundstück gefordert. Damit missachtete der Zweckverband Südstormarn die schriftlich vorgebrachte Ablehnung dieses geplanten Regenwassersielbaus durch die Anlieger.
Zum Download: Information 11.03.2009 (pdf-Format)
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