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Ziele und Zweck einer Siedlergemeinschaft
Eine Siedlergemeinschaft ist eine örtliche Untergliederung des Landesverbandes “Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V.”, die durch die Gesamtheit der örtlichen Mitglieder gebildet wird.
So existieren im Bereich der Stadt Reinbek zwei Siedlergemeinschaften: Neuschönningstedt und Huuskoppel/Ohe.
Siedlergemeinschaften verfolgen ausschliesslich gemeinnützige Zwecke, sind selbstlos tätig, dienen dem Gemeinwohl und verfolgen das Ziel, die Familie zu fördern durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraumes.
Die Satzung formuliert zur “Gemeinnützigkeit” und zum “Zweck und Verwirklichung”
§ 2 Gemeinnützigkeit
1. Die Siedlergemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Die Siedlergemeinschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke.
3. Mittel der Siedlergemeinschaft dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Siedlergemeinschaft.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Siedlergemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Zweck und Verwirklichung
1. Die Siedlergemeinschaft dient dem Gemeinwohl, indem sie sich in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und Erhaltung des Familienheims (Kleinsiedlung und Eigenheim) sowie der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlung einsetzt. Ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Be- tätigungen ist die Förderung der Familie durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraums für jedermann.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die Hebung des Gemeinschaftssinnes und des Gedankens der Selbsthilfe, indem eine gute Nachbarschaft gepflegt und aktive Nachbarschaftshilfe geleistet wird;
- die Erziehung der Jugend im Sinne des Siedlungsgedankens zur Naturverbundenheit;
- das Hinwirken auf die öffentliche Bereitstellung von Bauland für Familienheime;
- eine auf das Wohneigentum und den Garten bezogene Verbraucherberatung der Klein- siedler und Eigenheimbesitzer mit der Zielsetzung eines wirksamen Verbraucher- schutzes;
- die fachliche Beratung der Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer bei der Anlage und Pflege von Gärten im Sinne einer ökologischen Landschaftspflege unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes; - die Mitwirkung beim Wettbewerb um die beste Eigenheimsiedlung;
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Nachbarn im Haus und Garten;
- die Zusammenfassung aller Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer unter Ausschluss jeglicher parteipolitischer und konfessioneller Zielsetzungen bei partnerschaftlicher Mitwirkung von Männern und Frauen.
2. Daneben fördert die Siedlergemeinschaft die Jugendpflege und Jugendfürsorge im Rahmen von Jugendgruppen.
Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Angebote zur Betreuung der Jugend, ins- besondere auf den Gebieten der
- Freizeitgestaltung und Erholung;
- körperlichen Ertüchtigung;
- eigenen kulturellen Betätigung (Tanz, Theater, Musik).
(Stand: 23.02.2009)
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