Ziele und Zweck einer Siedlergemeinschaft

 

 

 

Eine Siedlergemeinschaft ist eine örtliche Untergliederung des Landesverbandes “Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V.”, die durch die Gesamtheit der örtlichen Mitglieder gebildet wird.

 

 

 

So existieren im Bereich der Stadt Reinbek zwei Siedlergemeinschaften:

Neuschönningstedt und Huuskoppel/Ohe.

(In früheren Zeiten bestand auch eine Siedlergemeinschaft "Märchensiedlung" in Reinbek, die den Aufbau der Kleinsiedlungsgrundstücke im Bereich Schneewittchenweg, Rübezahlweg, Dornröschenweg organisierte.)

 

 

 

Siedlergemeinschaften verfolgen

 

·       ausschließlich gemeinnützige Zwecke,

 

·       sind selbstlos tätig,

 

·       dienen dem Gemeinwohl

 

·       und verfolgen das Ziel, die Familie zu fördern durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraumes.

 

 

 

Der Name „Siedlergemeinschaft“ verweist auf die Entstehung von Wohnsiedlungen, die auf der Grundlage des sog. Reichsheimstättengesetzes ab ca. 1930 und späterer Wohnungsbauprogramme ab 1950 entstanden sind und zumeist auch gemeinschaftlich aufgebaut worden sind.

 

Mit diesen Wohnsiedlungen (Kleinsiedlungen nach dem Bau- und Planungsrecht) sind mit öffentlicher Förderung Eigentumsgrundstücke für bestimmte Berufsgruppen, später dann z.B.  für Hamburger „Brandopfer“ (wohnungslos geworden aufgrund allierter Bombardierungen Hamburgs), nach dem 2. Weltkrieg für Flüchtlinge und Heimatvertriebene, später dann für junge Familien entstanden, um der damaligen „Wohnungsnot“ Abhilfe zu verschaffen.

 

 

 

 

 

Die Satzung formuliert zur “Gemeinnützigkeit” und zum “Zweck und Verwirklichung”

 

 

 

§ 2 Gemeinnützigkeit

1. Die Siedlergemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Die Siedlergemeinschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel der Siedlergemeinschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Siedlergemeinschaft.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Siedlergemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 3 Zweck und Verwirklichung

1. Die Siedlergemeinschaft dient dem Gemeinwohl, indem sie sich in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und Erhaltung des Familienheims (Kleinsiedlung und Eigenheim) sowie der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlung einsetzt.

 

Ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern.

 

Das Ziel aller Betätigungen ist die Förderung der Familie durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraums für jedermann.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

- die Hebung des Gemeinschaftssinnes und des Gedankens der Selbsthilfe, indem eine gute Nachbarschaft gepflegt und aktive Nachbarschaftshilfe geleistet wird;

- die Erziehung der Jugend im Sinne des Siedlungsgedankens zur Naturverbundenheit;

- das Hinwirken auf die öffentliche Bereitstellung von Bauland für Familienheime;

- eine auf das Wohneigentum und den Garten bezogene Verbraucherberatung der Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer mit der Zielsetzung eines wirksamen Verbraucherschutzes;

- die fachliche Beratung der Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer bei der Anlage und
Pflege von Gärten im Sinne einer ökologischen Landschaftspflege unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes;

 


- die Mitwirkung beim Wettbewerb um die beste Eigenheimsiedlung;

- die Unterstützung hilfsbedürftiger Nachbarn im Haus und Garten;

- die Zusammenfassung aller Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer unter Ausschluss
jeglicher parteipolitischer und konfessioneller Zielsetzungen bei partnerschaftlicher
Mitwirkung von Männern und Frauen.

2. Daneben fördert die Siedlergemeinschaft die Jugendpflege und Jugendfürsorge im Rahmen von Jugendgruppen.

Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Angebote zur Betreuung der Jugend, insbesondere auf den Gebieten der

- Freizeitgestaltung und Erholung;
- körperlichen Ertüchtigung;
- eigenen kulturellen Betätigung (Tanz, Theater, Musik).

 

 

(Stand: 23.02.2009/03.08.2017)